Muss mein KI-Inhalt
gekennzeichnet werden?
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der KI-Verordnung. Daneben hat jede Plattform eigene Regeln, und die unterscheiden sich in den Details. Die häufigste Folge: Leute kennzeichnen aus Unsicherheit alles, oder gar nichts.
Beantworte wenige Fragen und erhalte eine Orientierung dazu, welche Kennzeichnungsregeln für deinen Inhalt relevant sein können — getrennt nach KI-Verordnung, Plattformregel und freiwilliger Empfehlung, jeweils mit offizieller Quelle.
Der Checker ersetzt keine Rechtsberatung und bewertet keinen individuellen Rechtsfall.
Warum das gerade jetzt relevant ist
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz in Kraft. Die Bundesnetzagentur ist danach grundsätzlich die zentrale Marktüberwachungsbehörde und zentrale Beschwerdestelle; für einzelne regulierte Bereiche können Sonderzuständigkeiten bestehen. Davon zu trennen sind die Regeln der Plattformen, die eigenständig gelten.
Die Plattformregeln im Überblick
| Plattform | Was erfasst ist | Wie gekennzeichnet wird |
|---|---|---|
| TikTok | Realistisch wirkende KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Bilder, Videos und Audios — auch bei frei erfundenen, aber realistisch erscheinenden Personen, Orten oder Ereignissen. Offensichtlich stilisierte oder unrealistische Inhalte fallen in der Regel nicht unter die verpflichtende Kennzeichnung; andere TikTok-Regeln können trotzdem gelten. | Schalter in den Beitragseinstellungen vor dem Veröffentlichen. Darüber hinaus empfiehlt TikTok Transparenz bei vollständig KI-generierten oder wesentlich KI-bearbeiteten Inhalten. |
| Instagram / Facebook | Meta verwendet automatische und nutzerbasierte Transparenzmechanismen für KI-Inhalte. Bei bestimmten fotorealistischen Videos und realistisch klingendem Audio kann eine eigene Offenlegung erforderlich sein. | Je nach Inhalt eigene Angabe beim Hochladen; zusätzlich können „KI-Info"-Hinweise automatisch anhand technischer Herkunftssignale angezeigt werden. |
| Keine allgemeine verpflichtende KI-Kennzeichnung für jeden Upload veröffentlicht. Bei bestimmten synthetischen oder manipulierten Medien verlangt LinkedIn eine klare Offenlegung, insbesondere wenn reale Personen oder Ereignisse täuschend dargestellt werden. | Kein allgemeiner Schalter. LinkedIn empfiehlt Transparenz bei stark KI-gestützten Inhalten und kann vorhandene Content Credentials nach C2PA anzeigen. | |
| Nur Text (alle Plattformen) | Von den Kennzeichnungsregeln der Plattformen nicht erfasst; diese knüpfen an Bild, Video und Audio an. | In der Regel keine Plattform-Kennzeichnung ersichtlich. Gesetzliche Sonderfälle nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO bleiben davon unberührt. |
Häufige Fragen
Muss ich eine mit KI geschriebene Caption kennzeichnen?
Die Kennzeichnungsregeln von Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn knüpfen an KI-generierte Bild-, Video- und Audioinhalte an, nicht an reinen Text. Davon zu trennen ist die gesetzliche Ebene: Art. 50 Abs. 4 KI-VO sieht eine Offenlegung für KI-erzeugte Texte vor, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Normale Produkt-, Marken- und Social-Media-Captions fallen typischerweise nicht darunter; bei politischen, journalistischen oder gesellschaftlich relevanten Texten kann die Vorschrift dagegen relevant sein.
Ändert eine menschliche Prüfung etwas an der Bewertung?
Art. 50 Abs. 4 KI-VO nimmt Fälle aus, in denen der Inhalt einer substanziellen menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Gemeint ist dabei eine Prüfung der Substanz durch eine Person mit einschlägigem Wissen — Rechtschreib- und Grammatikprüfung, Überfliegen oder eine rein formale Kontrolle genügen dafür nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission ausdrücklich nicht. Ob eine Prüfung im konkreten Fall als hinreichend gilt, ist eine rechtliche Bewertung, die dieses Werkzeug nicht vornimmt.
Gilt der AI Act auch privat?
Die hier beschriebenen Pflichten für Betreiber von KI-Systemen betreffen insbesondere berufliche und geschäftliche Nutzung. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung durch natürliche Personen kann vom Anwendungsbereich dieser Betreiberpflichten ausgenommen sein. Die Regeln der jeweiligen Plattform gelten davon unabhängig.
Seit wann gelten die Transparenzpflichten?
Die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung gelten seit dem 2. August 2026. Inhalte, die davor erzeugt wurden, müssen nach der Verordnung nicht rückwirkend gekennzeichnet werden. Häufiges Missverständnis: Der sogenannte Digital Omnibus hat im Sommer 2026 mehrere Fristen der KI-Verordnung verschoben — betroffen sind davon die Pflichten für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, die nun ab dem 2. Dezember 2027 gelten. Die Transparenzpflichten aus Art. 50 wurden ausdrücklich nicht verschoben und gelten unverändert.
Wer ist in Deutschland zuständig?
Die Bundesnetzagentur ist grundsätzlich die zentrale Marktüberwachungsbehörde und zentrale Beschwerdestelle nach dem deutschen KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz, das seit dem 29. Juli 2026 in Kraft ist. Für einzelne regulierte Bereiche können Sonderzuständigkeiten bestehen.
Was ist mit Filtern und Retusche?
Zuschnitt, Belichtung, Farbkorrektur, leichte Retusche und Hochskalierung ohne inhaltliche Veränderung gelten in der Regel nicht als KI-erzeugter Inhalt. Verändert ein KI-Filter Gesicht, Körper oder andere wesentliche Merkmale jedoch deutlich, kann dies als erhebliche KI-Bearbeitung gelten.
Ersetzt dieses Werkzeug eine rechtliche Prüfung?
Nein. Es gibt wieder, was die Plattformen veröffentlicht haben und was die genannten Vorschriften regeln. Es bewertet keinen konkreten Einzelfall, gibt keine Rechtsberatung und verspricht keine Rechtssicherheit. Bei geschäftlich oder rechtlich sensiblen Veröffentlichungen sollte im Zweifel fachkundiger Rechtsrat eingeholt werden.
Übrigens: Die meisten Captions brauchen keine Kennzeichnung
Die Kennzeichnungsregeln der Plattformen knüpfen an Bild, Video und Audio an, nicht an Text. Normale Produkt-, Marken- und Social-Media-Captions fallen typischerweise auch nicht unter die besondere Transparenzpflicht für KI-generierte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Bei politischen, journalistischen oder gesellschaftlich relevanten Texten kann Art. 50 Abs. 4 KI-VO dagegen relevant sein.
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