Die häufigste Frage, die uns seit August erreicht, lautet ungefähr so: „Wir haben ein Bild mit KI erstellt. Müssen wir das jetzt irgendwie markieren?"
Die ehrliche Antwort ist: Das hängt davon ab, und zwar an einer Stelle, an der die meisten falsch abbiegen. Denn es gibt nicht eine Regel, sondern zwei Ebenen, die unabhängig voneinander gelten. Wer sie vermischt, kommt in beide Richtungen zu falschen Ergebnissen — kennzeichnet aus Angst alles, oder gar nichts.
Dieser Beitrag trennt die beiden Ebenen sauber. Am Ende weißt du, welche Frage du dir bei welchem Beitrag stellen musst.
Die zwei Ebenen
Ebene 1: Das Gesetz. Die europäische KI-Verordnung enthält in Artikel 50 Transparenzpflichten. Sie gelten seit dem 2. August 2026. In Deutschland ist seit dem 29. Juli 2026 das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungs-Gesetz in Kraft, das die Bundesnetzagentur grundsätzlich als zentrale Marktüberwachungsbehörde und Beschwerdestelle bestimmt.
Ebene 2: Die Plattformen. TikTok, Meta und LinkedIn haben eigene Vorgaben eingeführt. Die sind älter als das Gesetz, folgen einer anderen Logik und decken sich nicht damit.
Beide gelten nebeneinander. Eine Plattform kann etwas verlangen, das das Gesetz nicht fordert. Und das Gesetz kann etwas fordern, wofür die Plattform keinen Schalter anbietet.
Ebene 1: Was Artikel 50 regelt
Die für Social Media wichtigste Vorschrift ist Artikel 50 Absatz 4. Sie richtet sich an sogenannte Betreiber — also an die, die ein KI-System einsetzen und das Ergebnis veröffentlichen. Das seid ihr.
Sie erfasst zwei Fälle:
Deepfakes. Inhalte, die real existierende Personen oder tatsächliche Ereignisse täuschend echt darstellen. Wer so etwas veröffentlicht, soll offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde — klar und erkennbar.
Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Wer KI-erzeugten Text veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über solche Angelegenheiten zu informieren, soll das ebenfalls offenlegen.
Der zweite Fall hat eine Ausnahme, die für Unternehmen sehr relevant ist: Sie greift nicht, wenn der Inhalt einer substanziellen menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterlag und eine Person oder Organisation die redaktionelle Verantwortung dafür trägt.
Wichtig ist dabei, wie streng dieser Maßstab gemeint ist. Nach den Erläuterungen der Europäischen Kommission genügen Rechtschreib- und Grammatikprüfung, Überfliegen oder eine rein formale Kontrolle ausdrücklich nicht. Gemeint ist eine Prüfung der Substanz durch jemanden mit einschlägigem Wissen.
Zwei Punkte noch, die oft durcheinandergehen:
Die maschinenlesbare Markierung aus Artikel 50 Absatz 2 richtet sich an die Anbieter der KI-Systeme, nicht an euch als Nutzer. Das ist die Pflicht von OpenAI, Google und Anthropic, nicht eure.
Und: Die Betreiberpflichten betreffen insbesondere berufliche und geschäftliche Nutzung. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung durch Privatpersonen kann davon ausgenommen sein. Die Plattformregeln gelten trotzdem.
Ebene 2: Was die Plattformen verlangen
Hier wird es konkret, denn die Plattformen haben Schalter, das Gesetz nicht.
TikTok
TikTok verlangt eine Kennzeichnung insbesondere bei realistisch wirkenden KI-generierten oder wesentlich KI-veränderten Bildern, Videos und Audios.
Der Punkt, den fast alle übersehen: Das betrifft auch vollständig erfundene Personen, Orte oder Ereignisse, sofern sie realistisch erscheinen. Dass die abgebildete Person nicht existiert, macht den Inhalt nicht unkritisch — im Gegenteil, genau darum geht es.
Offensichtlich stilisierte oder unrealistische Inhalte fallen in der Regel nicht darunter. Der Schalter sitzt in den Beitragseinstellungen, bevor du veröffentlichst. Darüber hinaus empfiehlt TikTok Transparenz auch bei anderen stark KI-gestützten Inhalten.
Instagram und Facebook
Meta arbeitet mit zwei Mechanismen gleichzeitig. Zum einen erkennt Meta KI-Inhalte anhand technischer Herkunftssignale und versieht sie dann selbst mit einem „KI-Info"-Hinweis — unabhängig davon, ob du etwas angibst. Zum anderen erwartet Meta bei bestimmten fotorealistischen Videos und realistisch klingendem Audio eine eigene Offenlegung beim Hochladen.
Für Anzeigen kommen zusätzliche Transparenzmechanismen dazu. Und für Wahlwerbung sowie Werbung zu politisch oder gesellschaftlich relevanten Themen gelten eigene Anforderungen, darunter eine Autorisierung, ein Hinweis auf den Auftraggeber und besondere Offenlegungspflichten, wenn Bild- oder Tonmaterial digital erstellt oder verändert wurde.
Was daraus nicht folgt: dass allein der Umstand, eine kommerzielle Anzeige zu schalten, jedes KI-Bild kennzeichnungspflichtig macht.
LinkedIn hat bislang keine allgemeine verpflichtende Kennzeichnung für jeden Upload veröffentlicht. Wer daraus schließt, LinkedIn habe zu dem Thema keine Position, liegt allerdings falsch.
Bei bestimmten synthetischen oder manipulierten Medien verlangt LinkedIn eine klare Offenlegung ihres künstlichen oder veränderten Charakters — insbesondere dann, wenn reale Personen oder Ereignisse täuschend dargestellt werden. Darüber hinaus empfiehlt LinkedIn Transparenz bei stark KI-gestützt erstellten oder veränderten Inhalten.
Technisch zeigt LinkedIn außerdem ein „Content Credentials"-Symbol, wenn eine Datei entsprechende Herkunftsdaten nach dem C2PA-Standard mitbringt. Das ist kein Schalter, den du bedienst, sondern etwas, das die Datei mitbringt oder eben nicht.
Der Fall, den alle falsch einschätzen
Nehmen wir ein fotorealistisches KI-Bild: eine Frau in einem Büro, freundlich, gutes Licht. Die Person existiert nicht. Es ist eine reine Erfindung.
Viele denken: erfunden, also niemandes Persönlichkeitsrecht betroffen, also unproblematisch.
Das ist die falsche Schlussfolgerung. Für die Kennzeichnungsregeln der Plattformen ist nicht entscheidend, ob die Person real ist, sondern ob der Inhalt für eine echte Aufnahme gehalten werden kann. Ein fotorealistischer Mensch kann das, egal ob es ihn gibt.
Auf der gesetzlichen Ebene liegt es anders herum: Artikel 50 Absatz 4 knüpft mit dem Deepfake-Begriff an die Darstellung realer Personen und Ereignisse an. Eine frei erfundene, aber realistische Szene ist davon nicht ohne Weiteres erfasst.
Genau deshalb muss man die Ebenen trennen. Derselbe Beitrag kann bei TikTok kennzeichnungspflichtig sein, während die gesetzliche Pflicht offen ist.
Was mit Captions ist
Die kurze Antwort: Die meisten Captions brauchen keine Kennzeichnung.
Die Kennzeichnungsregeln von Instagram, Facebook, TikTok und LinkedIn knüpfen an Bild-, Video- und Audioinhalte an, nicht an reinen Text. Eine mit KI geschriebene Produkt-Caption löst dort nichts aus.
Auf der gesetzlichen Ebene kommt es darauf an, worüber der Text spricht. Produkt-, Marken- und Unternehmenskommunikation fällt typischerweise nicht unter Artikel 50 Absatz 4, weil die Vorschrift an Angelegenheiten von öffentlichem Interesse anknüpft. Bei einem politischen, journalistischen oder gesellschaftlich relevanten Text sieht das anders aus — und dann wird die Frage nach der menschlichen Prüfung wichtig.
Und was ist mit Filtern?
Zuschnitt, Belichtung, Farbkorrektur, leichte Retusche und Hochskalieren ohne inhaltliche Veränderung gelten in der Regel nicht als KI-erzeugter Inhalt.
Die Grenze verläuft dort, wo die Bearbeitung das Erscheinungsbild wesentlich verändert. Ein KI-Filter, der Gesicht, Körper oder andere wesentliche Merkmale deutlich verändert, ist keine harmlose Retusche mehr. Ein Face-Swap erst recht nicht.
Eine Faustregel, die trägt
Wenn du dir nur eine Frage merken willst, dann diese:
Könnte jemand diesen Inhalt für eine echte Aufnahme halten?
Lautet die Antwort ja, und war KI wesentlich beteiligt, dann ist eine Kennzeichnung mindestens zu prüfen. Lautet sie nein, weil der Inhalt offensichtlich illustriert, animiert oder überzeichnet ist, ist die Lage entspannter.
Und wenn du unsicher bist: Eine freiwillige, transparente Kennzeichnung ist in der Regel die risikoärmere Variante. Sie kostet dich wenig, und sie beschädigt nichts — die Erfahrung, dass Kennzeichnung die Reichweite ruiniert, teilen die Plattformen selbst nicht.
Wir haben daraus ein Werkzeug gebaut
Weil sich diese Fragen ständig wiederholen und die Antwort von vier Faktoren abhängt, haben wir die Regeln in einen kostenlosen Check gepackt.
Er stellt wenige Fragen — was die KI gemacht hat, wie realistisch das Ergebnis wirkt, ob reale Personen vorkommen, wo du veröffentlichst — und zeigt dann getrennt, was die KI-Verordnung dazu sagt, was die jeweilige Plattform verlangt und was sich praktisch anbietet. Jeder Abschnitt verlinkt die offizielle Primärquelle, damit du es selbst nachlesen kannst.
Er entscheidet nichts für dich, und er bewertet keinen Einzelfall. Er zeigt dir, welche Regeln überhaupt in Betracht kommen.
Zum Schluss, in eigener Sache
Dieser Beitrag gibt wieder, was die Plattformen veröffentlicht haben und was die genannten Vorschriften regeln, Stand 9. September 2026. Er ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wir sind keine Rechtsanwälte, und wir bewerten hier keinen konkreten Fall.
Plattformregeln ändern sich außerdem ohne Ankündigung. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung beim jeweiligen Anbieter. Bei geschäftlich oder rechtlich sensiblen Veröffentlichungen hol dir im Zweifel fachkundigen Rat.
Quellen: KI-Verordnung, Volltext (EUR-Lex) · Europäische Kommission, FAQ zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 · Bundesnetzagentur · TikTok Help Center · Meta zur Kennzeichnung von KI-Inhalten · LinkedIn Hilfe